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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
2. VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSSCHLUSS, KORREKTURMÖGLICHKEITEN
3. VERTRAGSSPRACHE, VERTRAGSTEXTSPEICHERUNG
4. LIEFERBEDINGUNGEN
5. BEZAHLUNG
6. WIDERRUFSRECHT
7. EIGENTUMSVORBEHALT
8. TRANSPORTSCHÄDEN
9. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIEN
9.1 Mängelhaftungsrecht
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Regelungen gegenüber Kaufleuten
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.